Kontrollen und Strafen bei fehlendem CIN-Kodex

Strafe CIN fehlt

Es wird darauf hingewiesen, dass das Vermieten oder auch nur das Anbieten zur Vermietung von Immobilien zu touristischen Zwecken, in Form der sog. Kurzzeitvermietung oder in Form von gasthofähnlichen oder nicht gasthofähnlichen Beherbergungsbetrieben, die ohne CIN (ital. = codice identificativo nazionale) sind, mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 800€ und 8.000€, von der Gemeinde bestraft werden.

Ebenfalls wird mitgeteilt, dass das unterlassene Anbringen des CIN an der Außenseite des Gebäudes, in dem sich die zu vermietende Immobilie befindet oder die unterlassene Angabe des CIN in Anzeigen oder Mitteilungen mit einer Geldbuße von 500€ bis 5.000€ bestraft wird.

Die Gemeinde muss zudem die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen der Landesdirektion der Agentur der Einnahmen, die gebietsmäßig aufgrund des Steuersitzes des Übertreters zuständig ist, mitteilen.

10.07.2025

DEU