Kontrollen über die Einhaltung der Bindung konventionierter Wohnungen (art. 79 LG 13/1997)

wohnungen

Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass die Agentur für Wohnbauaufsicht mit der Kontrolle über die Einhaltung der Bindung konventionierter Wohnungen, beauftragt wurde.

Die Agentur übernimmt somit zahlreiche Aufgaben der Gemeinde in diesem Bereich, wie z.B. die Aufsichtstätigkeit im Namen und auf Rechnung der Gemeind, Feststellung und Vorhaltung von Zuwiderhaltungen, Zustellung der Bußgeldbescheide, Lokalaugenscheine, usw.

Die Voraussetzungen für die Besetzung einer konventionierten Wohnung, die Hauptpflichten und die Geldbußen werden im Info-Flyer erklärt.

INFO FLYER AWA

05.02.2025

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